Donnerstag, 20. Mai 2010

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Im Arag-Magazin bin ich auf folgende Notiz gestoßen:

Baum beim Umzug
Pflanzen Sie als Mieter einen Baum, geht dieser als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks in das Eigentum des Grundstückbesitzers über. Sie dürfen den Baum beim Umzug nicht ausgraben und mitnehmen.
OLG Düsseldorf AZ 22 U 161/97

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